Impressum
Lagertechnik Berlin GmbH & Co. KG
Zum Kiesberg 13
14979 Großbeeren
Telefon +49 (0) 33701 / 3570 - 0
Fax +49 (0) 33701 / 3570 - 60
Vollständiger Firmenname
Lagertechnik Berlin GmbH & Co. KG
Ort der Gewerbeberechtigung
Zum Kiesberg 13
14979 Großbeeren
Deutschland
UID-Nummer
DE 813992937
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Geschäftsführung/Juristische Person
Thomas Fähnrich
Zusätzliche Informationspflicht
Amtsgericht Potsdam HRA Nr. 6981P
Geschäftsführung: Lagertechnik Fähnrich GmbH
Geschäftsführer: Thomas Fähnrich
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Zusicherungen jeder Art sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich durch den Geschäftsführer der haftenden Gesellschafterin oder einen Prokuristen unseres Unternehmens bestätigt haben. Andere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abweichendes hiervon zu vereinbaren, das gilt insbesondere für das Erfordernis der Schriftform.
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Ansprüche aus einem Vertrag nicht auf Dritte übertragen werden (§ 399 BGB).
Sollten einzelne der in diesen AGB oder dem Vertrag enthaltenen Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unzulässig sein oder werden, so bleiben sie in dem noch zulässigen Umfang bestehen. Falls dies aus irgendeinem Grunde nicht möglich ist, gilt an ihrer Stelle die Regelung als vereinbart, die den wirtschaftlichen Erfolg der weggefallenen Bestimmungen soweit wie möglich gewährleistet.
2 Vertragsschluss
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind in jedem Fall freibleibend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag ist erst zustande gekommen, wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen haben. Der Besteller ist an sein Vertragsangebot gebunden. Er kann es widerrufen, wenn wir es nicht innerhalb von 3 Wochen angenommen haben.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnung, Maße und Gewichtangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen der Baumuster während der Lieferzeit vor, soweit sie nicht grundlegender Art sind. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten usw. stellen Annäherungswerte dar.
3 Lieferfristen, Lieferung, Annahme
Lieferfristen und Liefertermin sind gegenüber Kaufleuten, die unsere Lieferung oder Leistung für den Betrieb ihres Handelsgewerbes bestellen, und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen unverbindlich, soweit sie von uns nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt stets den rechtzeitigen Eingang etwas vom Besteller beizubringender Unterlagen sowie der etwas vereinbarten Anzahlung voraus.
Geraten wir bei verbindlichen Lieferterminen und/oder Lieferfristen mehr als zwei Wochen in Verzug oder werden unverbindliche Termine oder Fristen um mehr als einen Monat überschritten, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens einem weiteren Monat mit der Androhung setzten, nach Fristablauf unsere Leistungen abzulehnen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Besteller unter Ausschluss aller weiteren Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Beruht unser Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, so hat derjenige Besteller, der weder Kaufmann ist und die Lieferung oder Leistung zum Betriebe seines Handelsgewerbes bestellt hat, noch eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, zudem die gesetzlichen Rechte.
Höhere Gewalt, sowie alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere Streiks und Betriebsstörungen, auch in den Zuliefererbetrieben) verlängern jede Lieferfrist und verschieben den Liefertermin um die Dauer ihres Vorliegens. Als Höhere Gewalt gelten dabei auch Umstände die aus Ereignissen wie Naturkatastrophen (Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen), Epidemien, Kriege und politische Unruhen beruhen. Sie berechtigen uns unter Ausschluss aller Ansprüche des Bestellers zum Rücktritt, wenn uns durch sie die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Gefahrübergang tritt- sofern der Käufer ein Unternehmer ist - bei Verlassen unseres Lieferwerkes oder Lagers ein.
Gerät der Besteller mit der Annahme in Verzug, so sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohungen nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder - ohne die Notwendigkeit des Nachweises im Einzelfall - wegen Nichterfüllung 25 % des Lieferwertes als Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachzuweisenden höheren Schadens bleibt uns ebenso vorbehalten, wie dem Besteller das Recht nachzuweisen, dass uns im Einzelfall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4 Preise, Zahlungen
Die Preise verstehen sich - ohne Skonto oder sonstigen Nachlaß - als Listenpreis rein netto ab Lieferwerk, unversichert und ausschließlich Verladekosten sowie eventueller Verpackungskosten. Hinzugerechnet werden die jeweils gültige Mehrwertsteuer sowie eventuell auf Gesetz oder Verordnung beruhende Zuschläge sowie umlagefähige Steuererhöhung. Kosten der Transportversicherung, Verladung und Überführung sowie etwaige Zollkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Nach Vertragsabschluss eintretende Preiserhöhungen der von uns georderten Waren sowie eine allgemeine Heraufsetzung von Löhnen und Gehältern berechtigen uns zu einer entsprechenden Anpassung der PreisIiste der Besteller weder Kaufmann, der unsere Lieferung oder Leistung zum Betriebe seines Handelsgewerbes bestellt hat, noch eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so garantieren wir unsere Preise für vier Monate seit Vertragsabschluß vorbehaltlich anderer Regelungen im Vertrage.
Zahlungen erfolgen mittels Banküberweisung. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel und Schecks in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche dennoch an, so bedeutet dies keine Stundung und geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechtigung der Inkasso- und Diskontspesen, auch die Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Teilleistungen werden grundsätzlich auch bei abweichender Bestimmung des Bestellers gem. §§ 366, 367 BGB verrechnet. Unsere Verkaufsangestellten sind nur bei schriftlicher Ermächtigung zur Annahme von Zahlungen befugt.
Gerät der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug oder werden Umstände bekannt, die geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so können alle Rechnung sofort zahlbar gestellt werden.
Der Besteller darf nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände nebst Zubehör und etwaiger Nachlieferungen bleiben unbeschadet des Gefahrübergangs bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises bzw. bis zum Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Gegenstände bezahlt worden ist, unser Eigentum, bei Bezahlung mit Wechseln bis zur Einlösung derselben und vollständigen Tilgung der Diskont- und Wechselspesen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Forderungen als vereinbart, die im Zusammenhang mit der Kaufsache entstehen, insbesondere Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteil-, Zubehör- und Betriebsstoff-Lieferungen, Einstell- und Versicherungskosten. Der Eigentumsvorbehalt geht nicht unter, wenn die zu sichernden Forderungen mit anderen Forderung zusammen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden, eine Anerkennung des Restsaldos ist in diesem Falle wirkungslos, es sei denn, daß wir ausdrücklich auf die getrennte Behandlung der Forderungen verzichtet haben.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes oder einzelner Teile desselben ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Ist der Besteller im Auftrag als gewerblicher Vermieter bezeichnet, bedarf es zur üblichen Vermietung keiner besonderen Zustimmung.
Wird der Liefergegenstand von dritter Seite in irgendeiner Weise in Anspruch genommen, insbesondere gepfändet, so ist der Besteller verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns hiervon unverzüglich Mitteilung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu machen. Das gleiche gilt, wenn eine Reparaturwerkstatt das Pfandrecht gem. § 647 BGB ausübt. Alle zu Beseitigung von Pfändungen sowie die zur Wiederherbeischaffung der gelieferten Sache aufgewendeten Gerichts- oder auch außergerichtlichen Kosten hat der Besteller zu erstatten. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Liefergegenstand vom Besteller ausreichend zu versichern. Spesen, Versicherungsbeiträge usw. gelten als Teil des Kaufpreises. Die Versicherungsleistungen zur Tilgung unserer Forderungen zu verwenden; der etwaige Mehrbetrag steht dem Besteller zu. Der Besteller tritt schon jetzt diese Versicherungsleistung an uns zur Sicherung ab. Wir sind berechtigt, im Totalschadensfall dem Versicherer diese Abtretung anzuzeigen und Befriedigung in Höhe unserer Restforderung vom Versicherer zu verlangen. Wir werden den Restbetrag der Versicherungsleistung an den Besteller zurückabtreten. Reicht die Versicherungsleistung nicht aus, um den Schaden zu beheben, so steht uns für unsere etwaige Restforderung bis zu deren Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht an den Fahrzeugpapieren zu.
Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den gelieferten Gegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort, abgesehen von Notfällen, von uns oder von einer Vertragswerkstatt des Lieferwerkes ausführen zu lassen.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Vorbehaltsware in dem Werte zur Sicherung an uns zu nehmen, wie es der Höhe des Zahlungsverzuges entspricht. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Abzahlungs-gesetztes gilt die Ausübung dieses Rechtes nicht als Rücktritt vom Vertrage.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.
6 Mängelrügen, Gewährleistung
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer oder von uns stammt. Wir behalten uns das Recht vor, Modifikationen der Produkte vorzunehmen, die aufgrund neuer Erkenntnisse notwendig und nützlich sind und zu keiner Veränderung bzw. Verschlechterung der funktionalen Eigenschaften der Produkte führen.
Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
7 Sonstige Haftung
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 648, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
8 Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch uns. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 478 BGB).
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 8 dieser AGB ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts dieser AGB unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, richtet sich der ausschließliche – auch internationale – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach unserem Geschäftssitz in Großbeeren. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
Großbeeren, im Juli 2023
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